Seit dem 10. März 2017 haben Menschen mit einer schwerwiegenden Erkrankung unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Präparaten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen auch Menschen mit einer schwerbehandelbaren Epilepsie. Die Wirksamkeit sollte nicht überschätzt werden, sie liegt etwa in der Größenordnung, wie sie für ein neu zugelassenes Antiepileptikum erwartbar wäre. Aufgrund der hohen Kosten gibt es bei Cannabis-Präparaten oft Probleme mit der Kostenübernahme.
Seit September 2019 ist in Deutschland das Arzneimittel Epidiolex® (Wirkstoff: Cannabidiol) zugelassen – allerdings nur zur Behandlung von Erwachsenen, Jugendlichen oder Kindern ab zwei Jahren mit einem Dravet-Syndrom oder einem Lennox-Gastaut-Syndrom.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.