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DE Landesverband Hessen e. V.
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GKV-Selbsthilfe­förderung Hessen

Möglichkeiten und Grundsätze der Selbsthilfeförderungen

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen. Das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz. Vor allem durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen schafft sie Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen. Der Erfolg der Selbsthilfe beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder und ihre Leistungen im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch immaterielle, sächliche und finanzielle Hilfen. Mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen die Krankenkassen und ihre Verbände dem gestiegenen Stellenwert der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe Rechnung und leisten einen erheblichen Beitrag zu ihrer Stärkung und Planungssicherheit.

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beteiligung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung entwickelt. Dieser regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Sinne des § 20h SGB V.

Selbsthilfeförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche und damit eine Gemeinschaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb darf die Stärkung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden nicht zu einem Rückzug anderer verantwortlicher Kostenträger führen. Vielmehr sollen der Bund, die Länder und die Gemeinden mit ihrem finanziellen und infrastrukturellen Engagement sich auch zukünftig maßgeblich an der Unterstützung und finanziellen Förderung der Selbsthilfe beteiligen.