Tritt bei erwerbstätigen Menschen erstmalig ein epileptischer Anfall auf oder wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt, ist die Verunsicherung oft groß. Zwar muss eine Epilepsie nicht in jedem Fall zu beruflichen Einschränkungen führen – dennoch muss unter Hinzuziehung der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebene Schrift Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall (DGUV-I-250-001) geprüft werden, ob dem so ist.
Mögliche Einschränkungen sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig: Art der Anfälle, Häufigkeit der Anfälle, mögliche Schutzfaktoren (z.B. Auren), mögliche Bindung der Anfälle an den Schlaf, mögliche anfallsauslösende Faktoren. Bei der Beurteilung und der Suche nach möglichen Lösungen können die regionalen Fachteams des bundesweiten Netzwerks Epilepsie und Arbeit behilflich sein.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.