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Epilepsie und Schwerbehin­derung

Im Schwerbehindertenrecht wird davon ausgegangen, dass Menschen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung im Alltag und Berufsleben Benachteiligungen erfahren. Diese Benachteiligungen sollen durch Nachteilsausgleiche in Form von Schutzrechten oder Leistungsansprüchen abgemildert oder ausgeglichen werden. Der Schwerbehindertenausweis ist die Zugangsberechtigung zu diesen Nachteilsausgleichen.

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, ist von Art und Häufigkeit der epileptischen Anfälle abhängig. Zuständig für die Anerkennung einer Schwerbehinderung sind die jeweiligen Versorgungsämter, die sich bei der Festlegung des Grades der Behinderung an den in der Versorgungsmedizinverordnung aufgeführten Kriterien orientieren müssen.

Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.