Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts als für den Impfschutz maßgebliche Bundesbehörde stellt klar, dass Epilepsie keine generelle Kontraindikation für Impfungen darstellt. „Allerdings sollte immer eine differenzierte, ausgewogene Risiko-Nutzen-Abwägung zwischen der prinzipiell möglichen erhöhten Anfallsbereitschaft durch Fieber als Folge einer Impfung und dem zu erwartenden Nutzen durch Verhinderung der Erkrankung erfolgen. Für Patienten mit Epilepsie liegt dieser in der Regel auf Seiten der Impfung“. Die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie schließt sich dieser Empfehlung an und weist darauf hin, dass insbesondere Frauen und ältere Menschen mit Epilepsie geimpft werden sollten.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.