Zur Gabe regelmäßig zu verabreichender Medikamente (z.B. Antiepileptika) in Schule oder Kindergarten bedarf es keiner medizinischen Qualifikation. Sie muss deshalb in der Regel auch von Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und anderen Personen übernommen werden.
Ist die Gabe von Notfallmedikamenten in Schule oder Kindergarten erforderlich, müssen auch Personen, die normalerweise dazu nicht verpflichtet sind (z.B. Lehrer/-innen, Erzieher/-innen), diese verabreichen. Unterlassen sie dies, drohen ihnen Sanktionen wegen unterlassener Hilfeleistung.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.