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Medikamenten­gabe in Kita und Schule

Zur Gabe regelmäßig zu verabreichender Medikamente (z.B. Antiepileptika) in Schule oder Kindergarten bedarf es keiner medizinischen Qualifikation. Sie muss deshalb in der Regel auch von Erzieher/-innen, Lehrer/-innen und anderen Personen übernommen werden.

Ist die Gabe von Notfallmedikamenten in Schule oder Kindergarten erforderlich, müssen auch Personen, die normalerweise dazu nicht verpflichtet sind (z.B. Lehrer/-innen, Erzieher/-innen), diese verabreichen. Unterlassen sie dies, drohen ihnen Sanktionen wegen unterlassener Hilfeleistung.

Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.