Derzeit gibt es keine Richtlinien, die die Benutzung von Pedelecs, Mofas, E-Bikes bis 25 km/h und E-Scootern durch Menschen mit Epilepsie regeln. Dennoch kann die Nutzung durch Menschen mit Epilepsie eingeschränkt möglich sein, wenn andere dadurch gefährdet werden können.
Radfahren im „normalen“ Verkehr wird von Experten erst nach einjähriger Anfallsfreiheit empfohlen. Ausnahmen werden bei Anfällen mit einer ausreichend langen Aura vor jedem Anfall oder bei selten auftretenden Anfällen als möglich angesehen.
Die Fahreignung bei Pedelecs und E-Bikes (bis 25km/h) sowie Mofas sollte nach Expertenmeinung aufgrund der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung beurteilt werden.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.