Grundsätzlich stehen Menschen mit Epilepsie sehr viele Berufe offen, dennoch kann es Einschränkungen geben. Zunächst sollten Sie überlegen, welchen Beruf Sie gerne ausüben möchten. Erst an zweiter Stelle sollte die Überlegung stehen, ob die Epilepsie einen Einfluss auf den gewählten Beruf haben könnte und wie damit umzugehen ist.
Mögliche Einschränkungen sind im Wesentlichen von folgenden Faktoren abhängig: Art der Anfälle, Häufigkeit der Anfälle, mögliche Schutzfaktoren (z.B. Auren), mögliche Bindung der Anfälle an den Schlaf, mögliche anfallsauslösende Faktoren. Bei der Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten sollte immer die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebene Schrift Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall (DGUV-I-250-001) herangezogen werden, die die maßgeblichen Regelungen enthält.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.