Menschen mit chronischen Erkrankungen können in vielen Lebensbereichen benachteiligt sein. Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen, gibt es in Deutschland vielfältige Sozialleistungen, mit denen auch Menschen mit Epilepsie bei nachgewiesenem Bedarf unterstützt werden können. Das können sein: Zuzahlungsbefreiungen, Haushaltshilfen, Mutter/Vater-Kind-Kuren, stufenweise Eingliederung am Arbeitsplatz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz, …
Für die Leistungen sind unterschiedliche Kostenträger zuständig, und deren Beantragung ist nicht immer ganz einfach. Bei Bedarf können z.B. die Sozialdienste spezialisierter Kliniken (Epilepsie-Zentren) oder Epilepsie-Beratungsstellen beratend und unterstützend tätig werden.
Bitte beachten Sie – der Download der angeforderten Infomaterialien erfolgt über die Webseite des Bundesverbandes der Deutschen Epilepsievereinigung.