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Sonderregelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Der GBA hat die Sonderregelungen zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. September verlängert; bei leichteren Atemwegserkrankungen können sich gesetzlich Versicherte in Zukunft weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt den Patient*innen die Sonderregelung der Möglichkeit einer telefonischen Beratung befristet bis zu diesem Zeitpunkt erhalten.

Ferner hat der Bundestag das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum 30. September verlängert (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw23 de epidemische lage 845692845692), so dass sich verschiedene Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, die an das Vorliegen einer epidemischen Lage geknüpft sind, automatisch auch verlängern. Einen Überblick über die geltenden Sonderregelungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.g ba.de/presse/pressemitteilungenmeldungen/942/ 942/. Die beiden ersten (befristeten) Sonderregelungen (telefonische AU-Bescheinigung, telefonische Beratung ASV) wurden – wie bereits dargestellt – vom GBA ebenfalls bis zum 30. September verlängert.

Quelle: BAG Selbsthilfe

Veröffentlicht am: 23. Juni 2021

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