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Stellungnahme der BAG Selbsthilfe

Stellungnahme der BAG Selbsthilfe zur Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

Als Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker, behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 13 Landesarbeitsgemein-schaften hält die BAG SELBSTHILFE die vorgeschlagenen Regelungen und Flexibilisierungen zum Einsatz von Tests zum Nachweis des Coronavirus, insbesondere zur Bürgertestung, für grundsätzlich zielführend, hat jedoch noch einige Änderungsbedarfe:

  1. Testung von Kontaktpersonen (§ 2 Nr. 6)

Klarstellend sollte aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE – zumindest in der Begrün-dung- aufgenommen werden, dass die Testung von Kontaktpersonen nicht voraus-setzt, dass ein bestätigter Pflegegrad vorliegt und dass die Testung auch für alle Arten der Pflege gilt, unabhängig vom Umfang der „Pflegetätigkeit“ und unabhängig davon, ob es sich um Pflegetätigkeiten handelt, die von SGB XI erfasst sind. Jede Form von „Betreuung/Pflege“ sollte hier erfassen sein, unabhängig von der rechtlichen Einordnung dieser „Tätigkeit“, sprich auch Assistenzleistungen und sonstige Hilfeleistungen sind nach unserer Auffassung inbegriffen. Ebenfalls sollte dies für die Ansprüche nach § 3 Abs.1 Nr. 1 und § 4 Abs.1 Nr. 1 gelten bzw. klarge-stellt werden. Dies gilt umso mehr, als gerade diese Personengruppen derzeit größtenteils noch nicht geimpft sind und deswegen dieses Schutzes bedürfen.

2. Testung bei immobilen Personen (§ 2ff TestV)

Um Unklarheiten zu vermeiden, wäre es wünschenswert, wenn Einzelheiten zur Durchführung der Testung bei immobilen Personen und etwaige Kostenübernahmen hierzu bereits in der Verordnung aufgeführt werden. Eine mobile Leistungserbrin-gung wäre hier wünschenswert. Sollten für Testungen Transporte erforderlich sein, sind diese als Krankenfahrt einzuordnen, damit die Kosten nicht von den zu testen-den Personen zu tragen sind. Barrierefreiheit sollte aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE für alle Testangebote gegeben sein,

3. Bürgertestung (§ 4a TestV)

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt dadurch normierte Möglichkeit einer kostenfreien Testung für Bürger. Zur Klarstellung sollte jedoch noch in der Begründung aufge-nommen werden, dass die Testungen an beliebigen Orten / einem beliebigen Test-zentrum innerhalb Deutschlands erfolgen können.

4. Abklärungsdiagnostik (§ 4b TestV)

Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist es zur Umsetzung der Abklärungsdiagnostik wichtig, dass die auf einen positiven PoC Test erfolgenden PCR-Tests schnell erfolgen, damit es vermieden wird, dass die PoC-Tests durch zu viele falsch positive Infekti-onsnachweise mit anschließender unnötiger Selbstquarantäne an Akzeptanz verlieren; vor diesem Hintergrund wird angeregt, in § 4b TestV-E wie folgt zu ändern:

„Nach einem positiven Antigen-Test haben betroffene Personen einen Anspruch auf eine zeitnahe bestätigende Diagnostik mittels eines Nukleinsäurenachwei-ses des Coronavirus SARS-CoV-2. Nach einem positiven Nukleinsäurenachweis haben betroffene Personen einen Anspruch auf eine variantenspezifische PCR-Testung.“

5. Absenkung der Sachkosten von 9 auf 6 € (§ 11 TestV)

Die BAG SELBSTHILFE sieht die Absenkung der Refinanzierung der Sachkosten von 9 auf 6 € kritisch. Eine Umfrage in der Mitgliedschaft der Lebenshilfe e.V. hat ergeben, dass es derzeit nicht bzw. nur sehr schwer möglich ist, die Tests zu einem Preis von 6 Euro zu beschaffen.

Der Preis der Tests ist zum einen von der bestellten Menge abhängig. So liegen die Kosten bei einer Menge von mindestens 1000 Stück bei ca. 6,50€ pro Test. Bei kleineren Chargen steigt der Preis. Zum anderen ist auch ein Wechsel zu einem ggf. günstigeren Anbieter für Dienste und Einrichtungen nicht ohne weiteres möglich, da dann das ganze Personal (zum Teil 100 Personen), welches die Tests durchführt, wieder neu geschult werden muss. Die Schulung muss mit dem anzuwendenden Test erfolgen.

Hinzu kommt, dass die Suche nach dem günstigsten Anbieter durch die derzeit sehr unübersichtliche Marktlage erschwert wird. Einrichtungen bekommen teilweise bis zu 100 Angebots-E-Mails pro Woche.
Aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE und der Lebenshilfe e.V. könnte die Absenkung dazu führen, dass etablierte Verfahren und Abläufe zur Testung in Diensten und Einrichtungen ausgesetzt oder nicht mehr fortgeführt werden können. Sie würden es daher begrüßen, wenn keine Absenkung bzw. nur eine Absenkung auf 7 Euro pro Test erfolgt. Mit diesem Betrag könnten die meisten Leistungserbringer ihre Kosten bei der derzeitigen Marktlage refinanzieren.

Berlin/ Düsseldorf, 05.03.2021

Veröffentlicht am: 10. März 2021

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