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DE Landesverband Hessen e. V.
Hammanstraße 11
60322 Frankfurt am Main

Informationen für Selbsthilfegruppen zu Treffen in FaM

Treffen von Selbsthilfegruppen im öffentlichen Raum (z.B. im Park, am Mainufer o.ä.)

  • sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
  • Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • In bestimmten Gebieten ist von Fußgängern im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese sind: Bereich der Berger Straße, der Schweizer Straße einschließlich des Schweizer Platzes, der Leipziger Straße, des Oeder Wegs vom Anlagenring bis zur Glauburgstraße, der Königsteiner Straße beschränkt auf den Bereich zwischen Bolongarostraße und Kasinostraße, der Münchener Straße, der Kaiserstraße sowie im gesamten Bereich des inneren Anlagenringes.
  • Kinnvisiere sind als Alternative zur Mund-Nase-Bedeckung ausgeschlossen.

Treffen von Selbsthilfegruppen im nicht-öffentlichen Raum
(z.B. in der Kontaktstelle, in einem Nachbarschaftszentrum o.ä.) gelten als Zusammenkünfte bzw. als Veranstaltungen. Für diese Treffen gelten folgende Vorschriften:

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
  • Die Teilnehmerzahl darf 100 Personen nicht übersteigen.
  • In geschlossenen Räumen sollen Sitzplätze eingenommen werden.
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmenden müssen vom Veranstalter/ von der Veranstalterin zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorgehalten werden. Auf Anforderung sind die Daten an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Die Daten sind unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten.
  • geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen.
  • gut sichtbare Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Darüber hinaus gab uns das Gesundheitsamt Frankfurt noch folgende Hinweise:

Bitte wägen Sie für sich und Ihre Selbsthilfegruppe in Anbetracht der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gut ab, ob Treffen in Präsenz angemessen sind. In der derzeitigen Situation wird das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen ergänzend zur Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Bitte behalten Sie aktuelle Entwicklungen auch selbstständig im Blick, da sich Änderungen sehr kurzfristig ergeben und von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.

Veröffentlicht am: 26. Oktober 2020

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