Treffen von Selbsthilfegruppen im öffentlichen Raum (z.B. im Park, am Mainufer o.ä.)
Treffen von Selbsthilfegruppen im nicht-öffentlichen Raum
(z.B. in der Kontaktstelle, in einem Nachbarschaftszentrum o.ä.) gelten als Zusammenkünfte bzw. als Veranstaltungen. Für diese Treffen gelten folgende Vorschriften:
Darüber hinaus gab uns das Gesundheitsamt Frankfurt noch folgende Hinweise:
Bitte wägen Sie für sich und Ihre Selbsthilfegruppe in Anbetracht der aktuellen sehr hohen Infektionszahlen gut ab, ob Treffen in Präsenz angemessen sind. In der derzeitigen Situation wird das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen ergänzend zur Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Bitte behalten Sie aktuelle Entwicklungen auch selbstständig im Blick, da sich Änderungen sehr kurzfristig ergeben und von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.
Veröffentlicht am: 26. Oktober 2020
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